Die Ständige Impfkommission in Deutschland (STIKO) ist ein Fachgremium, das auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Daten und Erkenntnisse Empfehlungen für den Impfschutz der Bevölkerung herausgibt.
Sie stellen somit den „wissenschaftlichen Standard“ dar.

Diese Empfehlungen werden in einem Bulletin des RKI veröffentlicht.

Dann müssen sich die Gesetzlichen Krankenkassen (GBA=Gemeinsamer Bundesausschuss) nach einer „Prüfungszeit“ dazu äußern. Hier geht es um die Finanzierung und natürlich das Kosten-Nutzen-Verhältnis …

Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger kommt es dann zur Übernahme in die Impfempfehlungen der Bundesländer.

Die Privatkassen orientieren den Leistungsanspruch ihrer Versicherten meist direkt an den Empfehlungen der STIKO.

Was hat sich in der letzten Zeit geändert?

  • seit 2018 HPV- Impfung für alle Mädchen und Jungen zwischen 9 und 14 Jahren, bis zum 18.Geburtstag ist die „Nachholimpfung“ Kassenleistung.
  • Bereits seit 2017 gilt: Im Säuglingsalter entfällt die 2. von bisher insgesamt 3 Pneumokokken- Impfungen im 1.Lebensjahr. Seit Juni 2020 entfällt auch die 2. Sechsfachimpfung. Bei Frühgeborenen (< 37 SSW) bleibt die Empfehlung für jeweils 3 Impfungen im 1.Lebensjahr.
  • Impfung gegen Zoster (durch Windpocken-Virus) für alle Personen über 60 Jahren (chronisch Kranke ab 50 Jahren) – jetzt auch Kassenleistung!
  • Empfehlungen zur Impfung gegen Pneumokokken. Dies betrifft insbesondere chronisch kranke und ältere Patienten.
  • Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis): Auffrischung in jeder Schwangerschaft unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Impfung, erweiterte Impf-Empfehlung für Kontaktpersonen von Säuglingen.
  • Nicht nur in Hamburg sind seit 2020 bestimmte berufsbedingte Impfungen Kassenleistung (z.B. Hepatitis A, Hepatitis B, Influenza).
  • Laut Masernschutzgesetz gibt es für viele eine Impfpflicht (siehe Artikel zu Masern).
  •  Die Impfung gegen Meningitis- Stämme ACWY ab 2 Monaten oder mit einem anderen Impfstoff ab 1 Jahr wird augenblicklich diskutiert. Dieses ist in Hamburg zurzeit nur als IGeL- Impfung möglich.
  • Ein neues FSME-Risikogebiet im Bereich Meppen ist das nördlichste in Deutschland. Wer dort Verwandte hat sollte eine Impfung erwägen…
  • Zur Meningokokken B- Impfung gibt es eine STIKO- Empfehlung für Kinder bis zum 5.Geburtstag. Der G-BA hat Mitte März 2024 signalisiert, dass die Impfung übernommen werden wird. Der Beschluss werde voraussichtlich im Mai 2024 in Kraft treten, heißt es vom G-BA. Er werde zunächst dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und trete nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Erst dann können die Impfungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Bis dahin ist es eine IGel-Leistung.