Ein vollständiger Impfschutz ist nur dann gewährleistet, wenn die vom Hersteller angegebene Zahl von Einzeldosen verabreicht wurde.

Die Impfung gegen Windpocken wird in der Regel im Alter von 11 bis 14 Monaten durchgeführt, und zwar entweder zeitgleich mit der 1. MMR- Impfung oder frühestens 4 Wochen nach dieser. Der frühere Impfplan sah eine einmalige Windpocken- und zweimalige MMR-Impfung vor (teilweise wollten Krankenkassen Geld sparen ….).

Die Anwendung des Kombinationsimpfstoffs MMRV ist inzwischen Standard, dadurch erhalten die Kinder automatisch zweimalig eine Windpocken-Komponente.

Erfahrungen aus den USA, wo die Impfung seit Ende der 90-er Jahre empfohlen und durch das Centers of Disease Control and Prevention (CDC) entsprechend überwacht wird, zeigen zunehmend, dass die Effektivität der Impfung im Eindosenschema unzureichend ist. Dies wird z. B. an Untersuchungen von Erkrankten im Ausbruchgeschehen deutlich. Aus diesem Grund ist in den USA die Empfehlung zur Varizellenimpfung auf ein Zweidosenschema umgestellt worden.

Auch in Deutschland sind gehäuft Fälle leichter Windpocken-Erkrankungen nach einmaliger Impfung beobachtet worden. Lange Zeit wurde die Kostenübernahme durch die Krankenkassen diskutiert, auch gibt es bisher keine eindeutige Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission).

Entsprechend den neuen Fachinformationen ist die Gabe einer 2. Dosis gegen Varizellen erforderlich. Dieser Meinung ist auch der GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss), so dass damit die Finanzierung geklärt ist.

Das bedeutet, dass alle Kinder, die bisher nur eine Windpockenimpfung erhalten haben, eine zweite Dosis bekommen sollten. Zwischen beiden Dosen sollten mindestens 6 Wochen liegen.