Jugend- Arbeitsschutz- Untersuchung
tweinhold2026-06-08T19:16:07+02:00In der Regel benötigen Jugendliche vor dem Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses die „Ärztliche Bescheinigung über die Durchführung und das Ergebnis einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung“. Diese Leistung ist Aufgabe des Bundeslandes und wird nicht vom Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen erfasst. Die Kosten für diese Untersuchung und den damit verbundenen Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand trägt gemäß des Jugendarbeitsschutzgesetzes entsprechend auch das [...]








