Schon von Geburt an lernt ein Kind, die von den Augen aufgenommenen Bilder im Gehirn zu verarbeiten. In den ersten Lebensmonaten schreitet dieser Lernprozess schnell voran. So kann das Kind seine Umwelt zunehmend genauer wahrnehmen.

Liefert ein Auge in den ersten Lebensjahren unscharfe Bilder, werden diese Informationen vom Gehirn nicht beachtet und das betroffene Auge kann im schlimmsten Fall erblinden, weil es nicht mehr trainiert wird. Es besteht auch ein Vererbungsrisiko: Kinder von Eltern mit Sehfehlern (unscharfes Sehen oder Schielen) können häufiger als andere Kinder ebenfalls Fehlsichtigkeiten entwickeln. Deshalb ist eine Früherkennung sehr wichtig.

Die Realität sieht leider anders aus: In Deutschland hat derzeit fast jedes fünfte 4-jährige Kind eine unerkannte Sehstörung.

Die Untersuchung des Sehvermögens ist damit ein wichtiger Bestandteil bei allen Vorsorgeuntersuchungen, die wir bei Ihrem Kind durchführen. Allerdings lässt sich auch bei der ausführlichen körperlichen Untersuchung im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen der ersten beiden Lebensjahre nur ein kleiner Teil der Augenerkrankungen erfassen, die zu Fehlsichtigkeiten führen. Um einen möglichst großen Teil der Kinder mit Sehstörungen zu erfassen, müssen Apparate in Anspruch genommen werden. Eine solche apparative Untersuchung führen Augenärzte durch – bei geeigneter Ausstattung können dies auch Kinderärzte.

Wir haben in unserer Praxis ein solches Gerät angeschafft, das schnell und völlig schmerzfrei ohne Manipulation an den Augen (z.B. Augentropfen) die Brechkraft und die Linsenkrümmung Ihres Kindes sehr genau bestimmen kann. Damit lassen sich wichtige Aussagen über die Sehfähigkeit machen und Fehlfunktionen eines oder beider Augen frühzeitig (ab 6. Lebensmonat) erkennen. Wenn wir bei der Untersuchung auffällige Messwerte feststellen, überweisen wir Ihr Kind zum Augenarzt, der dann weitere Untersuchungen durchführt.

Wenn sich Ihr Kind nicht schon in augenärztlicher Behandlung befindet, empfehlen wir diese zusätzliche freiwillige Vorsorgeuntersuchung. Da sich die Sehfähigkeit der Augen in den ersten Lebensjahren noch ändert, ist es sinnvoll, eine solche Vorsorgeuntersuchung mehrfach zu wiederholen, z.B. bei den Vorsorgen U5 und U6 und dann einmal im Jahr bis zur Einschulung.

Diese relativ neue Vorsorgeuntersuchung ist keine generelle Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (dies gilt sowohl für uns Kinderärzte als auch für die Augenärzte).

Daher müssen die Eltern die Kosten übernehmen. Es gibt aber immer mehr Kassen, die die Rechnungen (nach GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte) freiwillig erstatten.

Sie betragen 25 Euro pro Untersuchung. Sie erhalten eine Rechnung zur Vorlage bei Ihrer Kasse.

Wir halten diese Untersuchung für alle Kinder für außerordentlich wichtig, um Spätschäden an den Augen zu vermeiden, die dann oft nicht mehr optimal korrigiert werden können. Daher werden wir im Rahmen der U4 (mit ca. 3 Monaten) alle Eltern auf die Möglichkeit der Untersuchung hinweisen.

Sprechen Sie uns gerne an!