Die große Masern- Welle 2015 in Berlin hatte damals eine neue Diskussion über Einführung einer Impfpflicht entfacht. Das „Masernschutzgesetz“ mit Impfpflicht wurde inzwischen beschlossen…

Masern ist eine gefährliche Erkrankung, welche in allen Altersgruppen, aber besonders bei Jugendlichen und Erwachsenen zu schweren Komplikationen bis hin zum Tode führen kann. Statistisch erleidet jeder 1000. Erkrankte eine schwere Hirnentzündung (Enzephalitis), an SSPE (späte Form der Enzephalitis) erkranken vorrangig infizierte Säuglinge und Kleinkinder.

SSPE: Nach scheinbarer Ausheilung der Masern kommt es oft Jahre später zu einer Erkrankung, die unausweichlich und qualvoll zum Tode führt.

Ein eindrucksvoller Beitrag:  Masern-Erkrankung

Im Dez. 2019 gab es einen großen Masernausbruch auf SAMOA mit vielen Todesopfern:

Samoa-Masern-2019

 

Die meisten Kinder und Erwachsenen sind gegen Masern geimpft oder haben diese durchgemacht.
Säuglinge besitzen eine sogenannte „Leihimmunität“ (wenn ihre Mutter geimpft oder erkrankt war), diese lässt jedoch spätestens zum Ende des 1.Lebensjahres nach, häufig besteht schon kein Nestschutz bei jungen Säuglingen. Dementsprechend ist es besonders wichtig, ältere Säuglinge (ab 11 Monaten) und Kleinkinder zu impfen.

Leider gibt es auch bei uns ungeimpfte Kinder, die im eigenen Erkrankungsfall eine große Gefahr für diese Gruppe von Säuglingen und Kleinkindern darstellen!!

Es gibt Berichte, dass sich Kinder in einem Raum infiziert haben, in dem sich 2 Stunden vorher ein erkranktes Kind befunden hat….

Wir impfen bevorzugt im Rahmen der Untersuchung U6 zum 1.Geburtstag (hier üblicherweise zusammen gegen Masern/Mumps/Röteln und Windpocken). Aber auch Impfungen im früheren Säuglingsalter sind generell möglich, der Impfstoff ist für Kinder ab 9 Monaten offiziell zugelassen!

Aufgrund der gehäuft aufgetretenen Masernfälle werden durch Gesundheitsämter Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Erkrankung unternommen. Dies betrifft Kindereinrichtungen, Schulen, Babytreffs und u.a. die vorübergehende Schließung der Mütterberatungsstellen. In den Schulen werden die Impfausweise kontrolliert, leider nicht konsequent…

Leider sind es heute zu über 50% Erwachsene, die an Masern erkranken.

Die STIKO hat deshalb empfohlen, dass „alle nach 1970 geborenen Personen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit“ erneut einmalig gegen Masern geimpft werden sollten!

Bei einigen Beschäftigten (Medizin, Pflege …) soll diese Impfung sogar berufsbedingt zweimalig erfolgen ….

Impfung berufsbedingt (2020)

Lassen Sie Ihren Impfpass kontrollieren und im Zweifelsfall impfen!

Die Impfung bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen wird mit einem Kombinationsimpfstoff (Masern/Mumps/Röteln) durchgeführt und ist gut verträglich. Es handelt sich um einen „Lebendimpfstoff“ mit (nicht ansteckenden) abgeschwächten Viren. Diese werden durch die bei einer früher durchgemachten Erkrankung oder Impfung gebildeten Antikörper abgetötet, so dass nur die Reaktion auf (für den Körper) unbekannte Viren zu erwarten ist. Das bedeutet, zusätzliche Impfungen (wenn man sich nicht sicher über den eigenen Impfschutz ist) machen eher weniger Nebenwirkungen!

Einen Einzel-Impfstoff nur gegen Masern gibt es nicht mehr, der alte war damals relativ schlecht verträglich. Ohnehin ist die Masern-Komponente im Kombinationsimpfstoff der Teil mit den stärksten Nebenwirkungen, vor allem für das Fieber, so dass eine Angst vor der Kombination unbegründet ist.

In den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz zur Impfpflicht gegen Masern steht übrigens:

„dass bei fehlendem Einzelimpfstoff der Kombinationsimpfstoff zu verwenden und hinzunehmen ist“ ……

Für den Nachweis der notwendigen Impfungen für die Arbeitsstelle oder Betreuungseinrichtung (Kita, Schule o.ä.) genügt die Vorlage des Impfausweises, ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

siehe:  Nachweis Masernimpfung