AKTUELL (Jan. 2021): HPV- Impfstoff  wieder „ausreichend“ lieferbar…

Die Infektion mit dem „humanen Papilloma Virus“ (HPV) ist sehr häufig die Ursache für die Entstehung von Krebs im Bereich des Gebärmutterhalses. Er gibt sehr viele Unterarten (Serotypen) dieser HPV-Viren, einige von ihnen sind weniger gefährlich (teilweise auch Ursache von Genitalwarzen), nachgewiesen ist auch die Verursachung von Anal- und Peniskarzinomen (=“Krebs“). Auch im Bereich der Mundhöhle und des Kehlkopfes kann durch dieses Virus Krebs entstehen.

Durch die HPV-Impfung wird ein Schutz gegen einen Teil der gefährlichsten Serotypen erreicht.

Die Infektion erfolgt meistens durch Geschlechtsverkehr.

Die STIKO hat empfohlen, die Impfung nicht nur bei allen Mädchen im Alter von 9-14 Jahren durchzuführen, sondern auch die Jungs in diesem Altersbereich zu impfen. Spätestens bis zum 18.Geburtstag sollten „verpasste“ Impfungen nachgeholt werden.

Viele Krankenkassen bezahlen sie sogar bis zum 26.Geburtstag (im Rahmen einer Erstattung der Kosten).
Eine Impfung ist ggf. auch noch später sinnvoll, da die Altersbeschränkung inzwischen entfallen ist.

Eine Impfung sollte möglichst „vor dem 1.Mal“ erfolgen, aber auch später (selbst bei durchgemachter Infektion) ist sie sinnvoll.

Seit Mai 2016 gibt es einen neuen Impfstoff (Gardasil 9).

Dieser beinhaltet weitere Stämme, welche besonders für die Entwicklung des Gebärmutterhals- Krebses verantwortlich sind.

Im Alter von 9-14 Jahren reichen sogar 2 Impfungen, danach sind 3 Spritzen notwendig.

Der Schutz nach 2 oder 3 Impfungen hält nach jetzigem Wissensstand mindestens 7 Jahre, es gibt Hinweise auf eine wesentlich längere Wirksamkeit.

Die Impfung ist relativ schmerzhaft, wird aber im allgemeinen sehr gut vertragen.

Ein Zusammenhang mit in der Öffentlichkeit diskutierten Todesfällen von jungen Frauen im Zusammenhang mit der HPV-Impfung besteht nicht, die Impfung wird weiterhin uneingeschränkt empfohlen. Entsprechend äußert sich auch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als die für die Zulassung von Impfstoffen zuständige Behörde dahin gehend, dass die Zulassung und Empfehlungen zur Anwendung der verfügbaren HPV-Impfstoffe unverändert gelten. Auf der Internetseite des PEI (www.pei.de) können Sie sich weitergehend informieren (Suchbegriff „HPV“ eingeben).

Die Durchführung der Impfung erfolgt sowohl durch Hausärzte (Kinder- und Jugendärzte, Allgemeinmediziner und Praktische Ärzte, Hausärztliche Internisten) als auch durch Frauenärzte.

Die Impfung für Jungs ist vom GBA (Gemeinsamer Bundesausschuss der Krankenkassen) 2018 als Pflichtleistung aufgenommen worden.

Die Privatkassen orientieren ihre Kostenübernahmen an den STIKO-Empfehlungen.

Auf der Internetseite Impfkontrolle

… können Sie sehen, ob Ihre Krankenkasse auch die Kosten jenseits des 18. Geburtstages übernimmt.

Weitere Informationen unter:

http://www.dgk.de/hpv