In der Regel benötigen Jugendliche vor dem Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses die

Ärztliche Bescheinigung über die Durchführung und das Ergebnis einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung“.

Diese Leistung ist Aufgabe des Bundeslandes und wird nicht vom Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen erfasst.

Die Kosten für diese Untersuchung und den damit verbundenen Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand trägt gemäß des Jugendarbeitsschutzgesetzes entsprechend auch das jeweilige Bundesland. Üblicherweise erhält man beim Einwohnermeldeamt einen entsprechenden „Berechtigungsschein“, der in der Arztpraxis vorgelegt wird.

Für die Familie der / des Jugendlichen sollen dabei eigentlich keine Kosten entstehen.

Die recht umfangreiche Untersuchung, zu der kein niedergelassener Arzt verpflichtet ist, verursacht jedoch in unserer Praxis weit höhere Kosten als das 1976 (!) festgelegte und seitdem nicht mehr angepasste Honorar in Höhe von 23,31 € (GOÄ, Position 32, Einfachsatz), das uns die Hansestadt Hamburg dafür bezahlt (in Niedersachsen sind es ein paar Cent mehr).

Die Bundesärztekammer hat 2025 festgestellt:

„Mit Blick auf die Jugendarbeitsschutzuntersuchung bestehen keine bundesrechtlichen Vorschriften zu einer Leistungsverpflichtung.“

„Bei der Erarbeitung eines Entwurfs für eine neue GOÄ wurde in einem aufwändigen, betriebswirt-schaftlichen Verfahren unter Berücksichtigung der verschiedenen Kostenkomponenten (wie Arztzeit, Zeit der nichtärztlichen Mitarbeiter, technische Kosten) für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung eine Bewertung von 96,90 Euro ermittelt.“

Daher sind wir nicht bereit, die Untersuchung zu Lasten des Landes durchzuführen.

Dies ist auch Konsens der Kinderarztpraxen im Süderelbe- Raum.

Möglicherweise gibt es andere Arztpraxen, die bereit sind, die Jugendarbeitsschutzuntersuchung weiterhin zum angebotenen „Honorar“ und somit kostenfrei für die Familie durchzuführen.

Wenn Sie eine solche Praxis aufsuchen möchten, ist dies natürlich möglich. Wir können keine entsprechenden Praxen benennen.

Informieren Sie sich ggf. bei der Ärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung oder dem Gesundheitsamt.

Falls Sie trotzdem ausdrücklich die Durchführung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung in unserer Praxis wünschen, kommen voraussichtlich folgende Kosten auf Sie zu:

Abrechnung nach GOÄ, Position 32 (3,5-facher Steigerungssatz im Rahmen einer individuellen Honorarvereinbarung, wegen des Aufwandes, der mit der Untersuchung verbunden ist):

81,60 €

Dafür gilt eine gesonderte Honorarvereinbarung, die vor der Aufnahme der Untersuchung zwischen uns abzuschließen ist.

Manche Arbeitgeber erstatten den Betrag, Sie müssen aber damit rechnen, dass Ihnen diese Kosten nicht erstattet werden.