Die Ständige Impfkommission in Deutschland (STIKO) ist ein Fachgremium, das auf Grundlage neuester wissenschaftlicher Daten und Erkenntnisse Empfehlungen für den Impfschutz der Bevölkerung herausgibt.
Sie stellen somit den „wissenschaftlichen Standard“ dar.

Diese Empfehlungen werden in einem Epidemiologischen Bulletin des RKI veröffentlicht (EpiBull).

Dann müssen sich die Gesetzlichen Krankenkassen (GBA=Gemeinsamer Bundesausschuss) nach einer „Prüfungszeit“ dazu äußern. Hier geht es um die Finanzierung und natürlich das Kosten-Nutzen-Verhältnis …

Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger kommt es dann zur Übernahme in die Impfempfehlungen der Bundesländer.

Die Privatkassen orientieren den Leistungsanspruch ihrer Versicherten meist direkt an den Empfehlungen der STIKO.

Was hat sich in der letzten Zeit geändert?

Im aktuellen EpiBull 44/2025 vom 30.10.25 empfiehlt die STIKO die Impfung gegen Meningitis- Stämme ACWY für Jugendliche zwischen dem 12. und 14. Geburtstag. Die Impfung soll bis zum Alter von 25 Jahren erfolgen.

Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger haben die Versicherten jetzt einen Anspruch auf diese Impfung, die Krankenkassen müssen die Kosten vollständig (!) übernehmen. In Hamburg gab es noch keine Einigung über das Impfhonorar, daher erfolgt die Impfung in der Praxis zurzeit nur als IGeL-Impfung. Bitte fragen Sie bei Interesse nach.

Eine ACWY-Impfung für Säuglinge ab 2 Monaten oder mit einem anderen Impfstoff ab 1 Jahr wird augenblicklich diskutiert. Dieses ist in Hamburg zurzeit nur als IGeL- Impfung möglich.

Gleichzeitig wird empfohlen, die bisherige Impfung gegen Meningitis C nicht mehr durchzuführen.

Das bedeutet: Meningitis ACWY-Impfung ist empfohlen, Meningitis C- Impfung entfällt.

Weitere wichtige Änderungen der letzten Jahre:

  • seit 2018 HPV- Impfung für alle Mädchen und Jungen zwischen 9 und 14 Jahren, bis zum 18.Geburtstag ist die „Nachholimpfung“ Kassenleistung.
  • Bereits seit 2017 gilt: Im Säuglingsalter entfällt die 2. von bisher insgesamt 3 Pneumokokken- Impfungen im 1.Lebensjahr. Seit Juni 2020 entfällt auch die 2. Sechsfachimpfung. Bei Frühgeborenen (< 37 SSW) bleibt die Empfehlung für jeweils 3 Impfungen im 1.Lebensjahr.
  • Impfung gegen Zoster (durch Windpocken-Virus) für alle Personen über 60 Jahren (chronisch Kranke ab 50 Jahren) – jetzt auch Kassenleistung!
  • Empfehlungen zur Impfung gegen Pneumokokken. Dies betrifft insbesondere chronisch kranke und ältere Patienten. Bei Kindern hat sich das Impfschema geändert, es kommt ein neuer Impfstoff zum Einsatz.
  • Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis): Auffrischung in jeder Schwangerschaft unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Impfung, erweiterte Impf-Empfehlung auch für Kontaktpersonen von Säuglingen.
  • Nicht nur in Hamburg sind seit 2020 bestimmte berufsbedingte Impfungen Kassenleistung (z.B. Hepatitis A, Hepatitis B, Influenza).
  • Laut Masernschutzgesetz gibt es für viele eine Impfpflicht (siehe Artikel zu Masern).
  • Neue FSME-Risikogebiete im Bereich Meppen und Celle sind die nördlichsten in Deutschland. Wer dort Verwandte hat sollte eine Impfung erwägen…
  • Zur Meningokokken B- Impfung bitte den extra-Artikel lesen